COMPLIANCE-VORSCHRIFTEN


Qualität und Vorschriften

Qualität ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. BKL legt großen Wert auf die hohe Qualität seiner Leistungen sowie die kontinuierliche Verbesserung der Qualität seiner Dienstleistungen und internen Prozesse. Dies wird durch die Kombination von hochqualifizierten Mitarbeitern, innovativen Maschinen und ERP-Lösungen gewährleistet. Auch die Wahl des Materials ist wichtig. Es gibt eine Reihe von EU-Richtlinien und -Verordnungen, die sich auf Materialien beziehen.

Erklärung RoHS

EU-Verordnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe RoHS3 (EU) Nr. 2011/65/EU und 2015/863/EU

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of use of certain Hazardous Substances) ist eine europäische Richtlinie, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einschränkt. Die in der Richtlinie genannten Stoffe dürfen nur dann in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, wenn sie in homogenen Materialien unterhalb der unten aufgeführten maximalen Gewichtskonzentration verwendet werden:

  • Blei (0,1 %)
  • Quecksilber (0,1 %)
  • Kadmium (0,01 %)
  • Hexavalentes Chrom (0,1 %)
  • Polybromierte Biphenyle (PBBs) (0,1 %)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDEs) (0,1 %)
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
  • Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
  • Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
  • Di-isobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)

BKL verarbeitet nur Halbfabrikate, die unsere Lieferanten als RoHS-konform deklariert haben, soweit sie dies überprüfen können.

Anstrengungserklärung REACH und Conflict Minerals

EU-Verordnung für chemische Elemente REACH (EG) Nr. 1907/2006

REACH ist die europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Unter REACH wird BKL als nachgeschalteter Anwender eingestuft, da das Unternehmen weder chemische Materialien oder Stoffe herstellt noch in die EU importiert. Daher gilt die REACH-Registrierungspflicht nicht direkt für BKL, einen Werkzeughersteller. Nichtsdestotrotz haben wir unsere Lieferanten über REACH informiert und sie aufgefordert, ihre Verpflichtungen, einschließlich der Registrierungspflicht, die sich aus der Verordnung ergeben, zu erfüllen.

EU-Verordnung über Konfliktmineralien CM (EC) Nr. 2017/821

Die Verordnung über Konfliktmineralien (CM) erlegt EU-Importeuren bestimmter Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf, um die Finanzierung bewaffneter Gruppen in Entwicklungsländern zu unterbinden.

Die Verordnung gilt insbesondere für EU-Importeure von zinn-, tantal-, wolfram- oder goldhaltigen Mineralien oder Metallen (sog. 3TG), wenn die jährliche Einfuhrmenge je Mineral oder Metall die in der Verordnung festgelegten Mengenschwellen überschreitet. Als solche ist die Verordnung nicht direkt auf BKL anwendbar. Dennoch unterstützt BKL die Ziele der Europäischen Union, die der Verordnung zugrunde liegen, und wir haben alle unsere Lieferanten über CM informiert und sie gebeten, alle ihre Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben, zu erfüllen und auf erste Anfrage eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben.

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